Nein, Veranstaltungstickets sind grundsätzlich vom vierzehntägigen Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen. Im Falle einer Rücklastschrift sind Sie weiterhin zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung Ihrer Ticketbestellung sowie den zusätzlich angefallenen Bank- und Bearbeitungsgebühren verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur Begleichung der offenen Forderung für weitere Bestellungen gesperrt werden.