Die Ticketversicherung erstattet Ihnen den Ticketpreis inklusive aller Gebühren, sofern Sie oder Ihre Angehörigen von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen sind und Ihnen der Besuch der Veranstaltung deshalb nicht zumutbar ist. 

  • Schwere Unfallverletzung

  • Unerwartete schwere Erkrankung (der Nachweis erfolgt durch ein ärztliches Attest mit Diagnose, das bescheinigt, dass ein Besuch der Veranstaltung nicht möglich ist. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Krankschreibung ist nicht ausreichend.)

  • Tod

  • Schwangerschaft

  • Unerwarteter Termin zur Spende von Organen

  • Elementarereignisse (z. B. Hagel, Erdbeben, Hochwasser)

  • Umzug aufgrund eines neuen Arbeitsverhältnisses, sofern der neue Wohnort mehr als 100 Kilometer von der Veranstaltung entfernt ist 

  • Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als zwei Stunden, wodurch Sie mehr als die Hälfte der Veranstaltung versäumen

 

Die Ticketversicherung greift nicht bei Ausfall Ihrer gebuchten Veranstaltung. Bei verschobenen Veranstaltungen bleibt die Ticketversicherung automatisch bestehen.

 

Bitte beachten Sie, dass beim Abschluss der Ticketversicherung ein solches Ereignis nicht zu erwarten sein darf. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten zur Ticketversicherung sowie den Versicherungsbedingungen.